Freibetrags-Pension für Selbständige
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Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG
Was bringt die Neuregelung des Gewinnfreibetrags?
Seit 2010 erhalten selbständige Unternehmer und Unternehmerinnen einen „Gewinnfreibetrag“ (früher „Freibetrag für investierte Gewinne“). Im Zuge der Anhebung von 10 % auf 13 % wurde dieser in einen „Grundfreibetrag“ und einen „investitionsbedingten Freibetrag“ unterteilt.
Wer profitiert vom Gewinnfreibetrag?
Den Gewinnfreibetrag können Einzelunternehmer, Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Architekten, Journalisten etc.), Gesellschafter von Personengesellschaften und Gesellschafter einer GmbH mit mehr als 25 % Beteiligung in Anspruch nehmen. Es gibt den Gewinnfreibetrag sowohl für Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch – jetzt neu – für Bilanzierer.Unser neues Garantieprodukt ist mit seiner kurzen 4-jährigen Laufzeit eine optimale Veranlagungsmöglichkeit zum Steuern sparen für Klein- und Mittelbetriebe. Für nähere Informationen klicken Sie hier...


